Entitled
to funding.*

Ihr Recht: Förderung für Ihre Sanierungs­maßnah­men.

Ihre Heizung soll erneuert, die Gebäude­hülle saniert werden. Mit Maßnahmen wie diesen starten Sie schon heute in eine nachhaltige, budget- und energiebewusste Zukunft. Dabei stehen Ihnen diverse Formen der Förderung zu! Damit Sie Ihre nächsten Schritte zum energie­effizienten Wohnen preisgünstig tun können, zeige ich Ihnen hier die wichtigsten Fördersätze auf.

Fakten & Beispiele

So lassen Sie Ihre Maßnahmen fördern!

Fördersätze können sich zwar schnell und häufig ändern, aber mit den folgenden Zahlen und Beispielen können Sie sich ein Bild davon machen, was möglich ist. Bedenken Sie: Es gibt weitere Förder­möglichkeiten wie Kredite bei Einzelmaß­nahmen, Effizienzhaus­sanierung oder Steuerrück­erstattung. Ich berate Sie gern.

Lassen Sie sich beraten!

Heizung

Wer fördert die Maßnahme?

Die Förderung wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bereitgestellt.

Welche Arten von Heizungen werden gefördert?

  • Solarthermie
  • Biomasse (nicht handbeschickt, wasserführend)
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen (auch Split-Klimageräte)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Welche Förderungen gibt es?

Die folgende Aufstellung gibt Aufschluss.

Diese Förderungen sind verfügbar

Art & FördersatzVoraussetzungen
Grundförderung - 30%Förderfähige Heizung
Effizienzbonus Wärmepumpe - 5%Als Wärmequelle wird Wasser, das Erdreich oder Abwasser genutzt oder es wird ein natürliches Kältemittel eingesetzt (z.B. Propan R290).
Klimageschwindig­keitsbonus - 20%

Das betroffene Gebäude ist ihr alleiniger oder Hauptwohnsitz und Sie ersetzen:

  • Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung
  • oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung
  • und die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.

Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

Einkommenbonus - 30%Das betroffene Gebäude ist ihr alleiniger oder Hauptwohnsitz und das zu versteuernde Haushaltseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (z.B. Antrag 2024, Nachweise von 2021 und 2022) beträgt im Schnitt weniger als 40.000 Euro. Berücksichtigt werden hierbei alle mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner oder Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Emissions­minderungszuschlag - 2500 EuroSie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro. Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissions­minderungs­zuschlag beantragen, reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 Euro. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.

Achtung: Der maximale Fördersatz beträgt 70%.

Welche Grenzen gibt es für die Kosten meiner Heizung?

Die förderfähigen Kosten sind je nach Anzahl der Wohneinheiten begrenzt:

  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Achtung! Bei wasserstofffähigen Gasheizungen werden pauschal 5% der Gesamtkosten als förderfähige Kosten angenommen. Hierauf erhalten Sie dann erst die Förderung.

Beispiel:

Sie tauschen eine 25 Jahre alte Gastherme gegen eine neue Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel aus. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt über der Grenze von 40.000 Euro. Sie besitzen ein Einfamilienhaus und haben dort ihren Hauptwohnsitz angemeldet. Die neue Heizung kostet laut Angebot 35.000 Euro, da ein paar Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Sie erhalten somit 55% Förderung auf 30.000 Euro (16.500 Euro). Somit kostet Sie ihre neue Heizung am Ende 18.500 Euro.

Wie läuft die Förderung ab?

Erstellen einer Heizlastberechnung, damit die Heizung richtig dimensioniert werden kann und effizient läuft

Angebote einholen (Diese prüfe ich gerne für Sie)

Auftrag vergeben (Im Vertrag sind ein paar Punkte zu beachten, diese erläutere ich ihnen dann)

Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater oder den Fachunternehmer

Stellung des Antrags auf der KfW Seite durch den Kunden (keine Angst, die technischen Daten hinterlege ich. Sie müssen nur ihre Daten eingeben. Ich unterstütze Sie gerne dabei)

Beginn der Umsetzung (Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids auf eigenes Risiko, da die Förderung theoretisch noch abgelehnt werden könnte)

Prüfung der Umsetzung und Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (Durch den Energieberater oder den Fachunternehmer)

Zahlung der Rechnungen

Abrufen der Förderung durch Hochladen der Dokumente durch den Kunden (Ich sage ihnen vorab welche Unterlagen Sie benötigen und unterstütze Sie)

Auszahlung

Gebäudehülle und sonstige Technik

Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle und an sonstiger Technik, z.B. Heizungs­optimierung, Smart Home oder Lüftungs­anlagen. Hier gehen wir auf zwei Beispiele näher ein.

Gebäudehülle

Wer fördert die Maßnahme?

Die Förderung wird vom BAFA bereitgestellt.

Was wird gefördert?

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Außenwände
  • Dächer
  • Decken und Wände gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke oder oberste Geschossdecke)
  • Fenster und Türen
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Lüftungsanlagen
  • Efficency Smart Home
  • Heizungsoptimierung (Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve,…)

Wie hoch ist die Förderung?

Ohne iSFP – 15%
30.000€ pro Wohneinheit und Jahr

Mit iSFP – 20%
60.000€ pro Wohneinheit und Jahr

Welche Voraus­setzungen muss ich erfüllen?

Um eine Förderung bei Einzelmaßnahmen zu erhalten, muss bei Einzelmaßnahmen an der Außenhülle nachgewiesen werden, dass das Bauteil einen Wärmedurchgangskoeffizienten U max in W/(m2 * K) beziehungsweise eine max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m*K) einhält.

Weitere Infos auf der BAFA-Website

Hier ein Überblick über die wichtigsten Werte

BauteilMaximaler Wert
Außenwand0.2
Einblas­dämmung bei bestehendem zweischaligem Mauerwerkλ ≤ 0,035 W/(m*K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren

0.95

Dachflächenfenster1
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren1.3
Schrägdächer, Flachdächer, oberste Geschossdecke0.14
Dachgauben0.2
Wände und Böden gegen unbeheizte Räume oder Erdreich (z.B. Kellerdecke, Kellerwand...)0.25

Voraussetzung für eine Förderung der Hei­zungs­optimierung

Um sich für eine Förderung der Heizungs­optimierung zu qualifizieren, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

  • Heizung min. 2 und (bei fossilen Heizungen) max. 20 Jahre alt
  • Hydraulischer Abgleich
  • Vorlauftemperatur Fußbodenheizung max. 35°C
  • Vorlauftemperatur bei Heizkörpern max. 55°C
Lassen Sie sich beraten!

Dies ist der Ablauf:

Angebote einholen (Diese prüfe ich gerne für Sie)

Auftrag vergeben (Im Vertrag sind ein paar Punkte zu beachten, diese erläutere ich ihnen dann)

Ausstellung der Vollmacht (damit kümmere ich mich um die komplette Antragsstellung)

Antragsstellung durch mich

Beginn der Umsetzung (Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids auf eigenes Risiko, da die Förderung theoretisch noch abgelehnt werden könnte)

Prüfung der Umsetzung durch mich

Zahlung der Rechnungen

Beantragung der Auszahlung der Förderung

Auszahlung