Entitled
to funding.*
Ihr Recht: Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen.
Ihre Heizung soll erneuert, die Gebäudehülle saniert werden. Mit Maßnahmen wie diesen starten Sie schon heute in eine nachhaltige, budget- und energiebewusste Zukunft. Dabei stehen Ihnen diverse Formen der Förderung zu! Damit Sie Ihre nächsten Schritte zum energieeffizienten Wohnen preisgünstig tun können, zeige ich Ihnen hier die wichtigsten Fördersätze auf.
Fakten & BeispieleHeizung
Wer fördert die Maßnahme?
Die Förderung wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bereitgestellt.
Welche Arten von Heizungen werden gefördert?
- Solarthermie
- Biomasse (nicht handbeschickt, wasserführend)
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen (auch Split-Klimageräte)
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Welche Förderungen gibt es?
Die folgende Aufstellung gibt Aufschluss.
Diese Förderungen sind verfügbar
Das betroffene Gebäude ist ihr alleiniger oder Hauptwohnsitz und Sie ersetzen:
- Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung
- oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung
- und die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Achtung: Der maximale Fördersatz beträgt 70%.
Welche Grenzen gibt es für die Kosten meiner Heizung?
Die förderfähigen Kosten sind je nach Anzahl der Wohneinheiten begrenzt:
- 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Achtung! Bei wasserstofffähigen Gasheizungen werden pauschal 5% der Gesamtkosten als förderfähige Kosten angenommen. Hierauf erhalten Sie dann erst die Förderung.
Beispiel:
Sie tauschen eine 25 Jahre alte Gastherme gegen eine neue Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel aus. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt über der Grenze von 40.000 Euro. Sie besitzen ein Einfamilienhaus und haben dort ihren Hauptwohnsitz angemeldet. Die neue Heizung kostet laut Angebot 35.000 Euro, da ein paar Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Sie erhalten somit 55% Förderung auf 30.000 Euro (16.500 Euro). Somit kostet Sie ihre neue Heizung am Ende 18.500 Euro.
Wie läuft die Förderung ab?
Erstellen einer Heizlastberechnung, damit die Heizung richtig dimensioniert werden kann und effizient läuft
Angebote einholen (Diese prüfe ich gerne für Sie)
Auftrag vergeben (Im Vertrag sind ein paar Punkte zu beachten, diese erläutere ich ihnen dann)
Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater oder den Fachunternehmer
Stellung des Antrags auf der KfW Seite durch den Kunden (keine Angst, die technischen Daten hinterlege ich. Sie müssen nur ihre Daten eingeben. Ich unterstütze Sie gerne dabei)
Beginn der Umsetzung (Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids auf eigenes Risiko, da die Förderung theoretisch noch abgelehnt werden könnte)
Prüfung der Umsetzung und Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (Durch den Energieberater oder den Fachunternehmer)
Zahlung der Rechnungen
Abrufen der Förderung durch Hochladen der Dokumente durch den Kunden (Ich sage ihnen vorab welche Unterlagen Sie benötigen und unterstütze Sie)
Auszahlung
Gebäudehülle
Wer fördert die Maßnahme?
Die Förderung wird vom BAFA bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Maßnahmen an der Gebäudehülle:
- Außenwände
- Dächer
- Decken und Wände gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke oder oberste Geschossdecke)
- Fenster und Türen
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik (Außer Heizung)
- Lüftungsanlagen
- Efficency Smart Home
- Heizungsoptimierung (Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve,…)
Wie hoch ist die Förderung?
Ohne iSFP – 15%
30.000€ pro Wohneinheit und Jahr
Mit iSFP – 20%
60.000€ pro Wohneinheit und Jahr
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um eine Förderung bei Einzelmaßnahmen zu erhalten, muss bei Einzelmaßnahmen an der Außenhülle nachgewiesen werden, dass das Bauteil einen Wärmedurchgangskoeffizienten U max in W/(m2 * K) beziehungsweise eine max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m*K) einhält.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Werte
0.95
Dies ist der Ablauf:
Angebote einholen (Diese prüfe ich gerne für Sie)
Auftrag vergeben (Im Vertrag sind ein paar Punkte zu beachten, diese erläutere ich ihnen dann)
Ausstellung der Vollmacht (damit kümmere ich mich um die komplette Antragsstellung)
Antragsstellung durch mich
Beginn der Umsetzung (Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids auf eigenes Risiko, da die Förderung theoretisch noch abgelehnt werden könnte)
Prüfung der Umsetzung durch mich
Zahlung der Rechnungen
Beantragung der Auszahlung der Förderung
Auszahlung